Abmahnanwälte-Tipps-Tricks-Tipps

Wer kennt das nicht aus eigener Erfahrung oder hat zumindestens davon gehört, dass berufsmäßige Abzocker – die sich Anwälte nennen – Zeitungen, Werbeschaltungen und Internet- auftritte durchforsten um einen Wettbewerbs- oder sonstigen Rechtsverstoß zu entdecken und dann kostenpflichtig abzumahnen. Dabei werden Beträge von 500 Euro und mehr an Gebühren fällig und zusätzlich sind strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben.

Hat sich erst einmal ein Anwalt auf Sie eingeschossen ist es – in aller Regel – zu spät. Dann bleibt Ihnen nur zähneknirschend zu zahlen, wobei Sie nur versuchen können, die Abmahnung über die Einigungsstelle Ihrer IHK auszuhebeln. Denn an einem Einigungsverfahren ist den Anwälten meist nicht gelegen – das bedeutet zu viel Arbeit und Ort der Verhandlung ist dabei der Ort Ihrer IHK und nicht der Sitz des Anwalts. Oft melden sich daher die Anwälte auf eine Ladung zur Einigungsstelle nicht mehr. Also: Erhalten Sie eine Abmahnung kontaktieren Sie sofort die Einigungsstelle Ihrer IHK. Damit ist die Abmahnung zumeist dann vom Tisch, wenn es sich nicht um einen ortsansässigen Anwalt handelt, der die Abmahnung betreibt. Ein ortsansässiger Anwalt lässt sich dadurch natürlich nicht abschrecken.

Auch sollten Sie grundsätzlich prüfen ob es sich hier nicht um eine verbotene Massenabmahnung handelt. Denn die vielfache Abmahnng des gleichen Tatbestandes offenbar nur zum Zwecke der Gebührenerschleicherei ist unzulässig. Ob es sich um eine Massenabmahnung handelt können Sie u.a. im Internet überprüfen bei Abmahnwelle.de.

Aber das alles sind natürlich Maßnahmen für den Fall wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Besser wäre es doch gleich vorzusorgen und ein Bollwerk gegen Abmahnungen zu errichten.

Denn wesentlich intelligenter ist es natürlich Abmahnungen von vorneherein zu vermeiden. Das geht zum Beispiel mittels einer britischen Limited, Die Gründung kostet unter 300 Euro und die Kapitalausstattung der Limited nur 100 Euro. Von nun an schalten Sie die gesamte Werbung Ihrer Firma über diese Limited, die dann – über ein deutsches Büro – auch die Aufträge entgegen nimmt und dann Ihre deutsche Firma mit der Ausführung beauftragt.

Kommt es jetzt zu Abmahnungen, so laufen die meist ins Leere, weil das britische Recht anders aussieht und in Deutschland erwirkte Urteile gegen die Limited praktisch nicht vollstreckt werden können und es in UK nicht zu einer Verurteilung käme, selbst wenn der Anwalt dort klagen würde.

Ähnlich ist die Situation auch im Bereich Zeitschriftenwerbung, vergleichende Werbung etc. Entscheidend ist, dass Ihre deutsche Firma in der Werbung nicht ausdrücklich auftaucht.

Das soll nun nicht heißen, dass Sie ganz Deutschland mit Werbe- faxen und -mails überfluten oder Sie die wildesten Anzeigenkampagnen fahren sollen. Wir schildern Ihnen lediglich was einige Unternehmer tun um Amokläufe von Abzockeranwälten abzublocken, die ja teilweise wegen der geringsten Verfehlungen (Angabe der Versandkosten vergessen o.ä.) Abmahnungen versenden. Denn natürlich sollten Sie nur ganz gezielt die Kunden adressieren, die sich auch für Ihr Angebot interessieren könnten. Wenn aber zufällig ein oder mehrere Anwälte unter den Empfängern sind oder ein Empfänger zum Anwalt läuft, dann sind nicht gleich unkalkulierbare Folgen zu gewärtigen, die bis zur Existenzvernichtung gehen können. (uvn)

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Quelle: Mittelstandsportal

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