BaFin Untersagung gegen Herrn Fitzek und NeuDeutschen Gesundheitskasse

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, als Betreiber der so genannten NeuDeutschen Gesundheitskasse (vormals: „Der Gesundheitsfond“) mit Verfügung vom 1. Dezember 2010 das unerlaubte Betreiben des Versicherungsgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Herr Fitzek bot potenziellen Kunden über Vermittler und über seine Internetseite an, ihre Krankheitskosten anhand einer „Mitgliedschaft“ in der NeuDeutschen Gesundheitskasse abzusichern. Herr Peter Fitzek trat dabei als Vorstandsvorsitzender der NeuDeutschen Gesundheitskasse auf. Herr Fitzek betrieb damit das Versicherungsgeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Herr Fitzek ist durch die Maßnahmen der BaFin verpflichtet, Versicherungsnehmer bzw. „Mitglieder“ der NeuDeutschen Gesundheitskasse auf deren Wunsch unverzüglich aus den bestehenden „Mitgliedsverträgen“ zu entlassen. Darüber hinaus ist Herr Fitzek durch die BaFin-Maßnahmen verpflichtet, sämtliche zum 1. Juli 2011 noch bestehenden „Mitgliedsverträge“ spätestens mit Wirkung zum 13. August 2011 zu beenden.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen

Quelle:BaFin

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