Kategorie: Beraterhaftung

Pflicht von Erstellung von Beratungsprotokollen-wir erinnern!

Ab dem 1. Januar 2010 müssen Finanzdienstleister über jedes Beratungsgespräch zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll erstellenund dem Verbraucher aushändigen. Bei telefonischer Beratungmuss das Unternehmen dem Verbraucher ein vertragliches Rücktrittsrechtvon einer Woche einräumen, falls der Wertpapierauftrag bereits vor Übergabe des Protokolls ausgeführt werden...