Fonds und Schließung

Wird ein Fonds, an dem Sie Anteile halten, vorübergehend geschlossen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können einfach abwarten und hoffen, dass sich die Lage des Fonds bessert, so dass die Fondsgesellschaft wieder Anteile zurücknimmt. Allerdings können Fonds theoretisch bis zu 24 Monate lang „vorübergehend“ geschlossen werden. Oder Sie können Ihre Anteile über die Börse verkaufen. Dann müssen Sie aber mit möglicherweise deutlichen Verlusten gegenüber dem offiziell von der Fondsgesellschaft ermittelten Anteilspreis rechnen.

Bei einer endgültigen Schließung gibt es drei Möglichkeiten: Sie können die Anteile sofort verkaufen (gegebenenfalls über die Börse), bis zur Auflösung des Fonds warten und sich auszahlen lassen oder ein Umtauschangebot der Fondsgesellschaft in Anteile eines anderen Fonds annehmen.

Steuerlich gelten alle drei Möglichkeiten als Verkauf Ihrer Anteile. Das bedeutet: Wenn Sie die Fondsanteile vor dem Jahr 2009 erworben haben, sind eventuelle Gewinne steuerfrei. Haben Sie die Anteile erst später gekauft, fällt Abgeltungssteuer an. Neuanlagen, die Sie mit dem frei gewordenen Geld tätigen, unterliegen in jedem Fall der Abgeltungssteuer.

Richtig verlockend ist also keine der drei Möglichkeiten.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Umtauschangebot der Fondsgesellschaft anzunehmen, sollten Sie den angebotenen Fonds vor einem Umtausch überprüfen. Beachten Sie dabei vor allem folgende vier Punkte:

Wird ein Ausgabeaufschlag fällig? (Agio)
Normalerweise sollte die Fondsgesellschaft bei einer Fondsschließung den Umtausch in Anteile eines neuen Fonds kostenlos anbieten. Verlangt sie doch einen Ausgabeaufschlag, dann ist das nicht verbraucherfreundlich – schließlich tauschen Sie die Anteile nicht ganz freiwillig um. Versuchen Sie in einem solchen Fall zu verhandeln – oder lassen Sie den Umtausch einfach bleiben.
Wie hoch sind die Gebühren des neuen Fonds? Achten Sie darauf, dass Sie beim Umtausch nicht in einen Fonds mit hohen Gebühren wechseln. Ihr Berater muss Ihnen Auskunft über die Höhe der Verwaltungsgebühr und einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance Fee) geben. Fonds mit Performance Fee sollten Sie grundsätzlich meiden. Vielleicht ist die Fondsschließung für Sie auch eine gute Gelegenheit über einen Wechsel in ein für Sie günstigeres Produkt nachzudenken, beispielsweise einen Indexfonds (ETF).
Wie groß ist der neue Fonds? Fonds werden meist geschlossen oder fusioniert, weil sie zu klein und damit unrentabel geworden sind. Prüfen Sie deshalb vor dem Umtausch, wie hoch die Summe der Gelder ist, die der mögliche neue Fonds verwaltet.
Passt der neue Fonds zu Ihnen? Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der neue Fonds zu Ihrer persönlichen Situation, Ihren Wünschen, Zielen und ihrer Risikobereitschaft passt.

Quelle.VBZ NRW

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