Pflegeberatung-Pflegegutachten:Änderungen ab 1.Oktober 2012- Marlies Jänisch (Pflege-SG) informiert!

Die Pflegekassen müssen im Pflegefall eine Pflegeberatung zur Verfügung stellen. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann diese Beratung auch im häuslichen Umfeld erfolgen. Wenn Sie eine Pflegeberatung wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse in Verbindung.Auch soll die Begutachtung von Anträgen zur Einstufung in eine Pflegestufe beschleunigt werden. Die Pflegekasse muss dem Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang seines Schreibens die Entscheidung schriftlich mitteilen. Erteilt die Pflegekasse den Bescheid nicht innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrags, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung nicht durch die Pflegekasse zu vertreten ist.

Zusätzlich steht Ihnen zukünftig die Benennung von 3 weiteren privaten Pflegegutachtern zu, um das Gutachten des medizinischen Dienstes (MDK) überprüfen zu lassen.

Marlies Jänisch und Sylvia Grünert von der „Pflege-SG www.pflege-sg.de“ unterstützen Sie in Sachsen, Sachsen-Anhalt,Thüringen, Brandenburg und Berlin mit der Erstellung von privaten Pflegegutachten. Natürlich können Sie uns auch kostenlos anrufen unter

0800 795 84 24 

www.pflegesg.de