Rail and Cry

„Kein Stress und kein Stau mit Meier’s Weltreisen Rail & Fly Ticket.
Bei jeder Flugbuchung aus diesem Katalog ist das Meier’s Weltreisen Rail & Fly Ticket bereits im Preis enthalten“. So lautete die Werbung des Reiseveranstalters.

Die Realität sah für zwei Urlauber allerdings anders aus. Erst mit zweieinhalbstündiger Verspätung erreichte die Bahn den Flughafen Düsseldorf. Folge: Das Flugzeug in die Dominikanische Republik war ohne sie gestartet. Schnell waren sich Reisende und Reiseveranstalter einig, dass die Urlauber am nächsten Tag von München zum Urlaubsziel fliegen sollten. Uneinigkeit bestand hingegen darüber, wer die Mehrkosten zu tragen hat. Denn eine Erstattung der Kosten für die Fahrt von Düsseldorf nach München, für die notwendige Hotelübernachtung sowie die Verpflegung lehnte der Reiseveranstalter ab.

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Reisenden
Zu Unrecht befanden die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Mit Urteil vom 28.10.2010 (Xa ZR 46/10) stärkten sie die Rechte von Pauschalreisenden: Bucht der Urlauber im Rahmen seiner Pauschalreise auch ein „Rail & Fly“-Ticket des Reiseveranstalters, so haftet der Veranstalter, wenn die Bahn den Flughafen verspätet erreicht. Bewirbt der Reiseveranstalter das Rail & Fly Ticket als eigene Leistung, so muss er auch dafür einstehen, dass alles reibungslos klappt. Verspätetet sich die Bahn, hat der Veranstalter im Rahmen seiner Abhilfeverpflichtung auch die Kosten zu tragen, die durch die Bahnverspätung entstanden sind.

Aber: Wird eine Flugreise gebucht und dazu noch eine Fahrkarte zum Flughafen gekauft, haftet der Reiseveranstalter in der Regel nicht, wenn die Bahn Verspätung hat und der Urlauber dadurch seinen Flug verpasst. Der Reisende bleibt dann auf den Kosten sitzen. Von der Bahn gibt es bei zweistündiger Verspätung nur den halben Fahrpreis erstattet.

Stand vom Freitag, 12. November 2010
Quelle: VBZHH