Verfassungsklage gegen Flugsteuer durch Air Berlin?

Werbegag oder ernst gemeint? Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin erwägt eine Verfassungsklage gegen die deutsche Flugsteuer.
„Es gibt mittlerweile mehrere juristische Gutachten, die belegen, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist“, sagte Air-Berlin-Chef Hunold. „Wir prüfen eine Verfassungsklage.“
Fluglinien müssen künftig abhängig von der Entfernung eine Luftverkehrsabgabe von 8, 25 oder 45 Euro je Passagier zahlen. Für sein Unternehmen bezifferte Hunold die zusätzlichen Belastungen auf 160 bis 170 Mio. Euro allein im kommenden Jahr.