Portfolio-Fund 1 von Shedlin Capital:-Haftung des Anlageberaters?

Im Internet finden wir einen interessanten Artikel zu einem Produkt des Unternehmens Shedlin Capital.

Zitat
Der Beitritt zu dem Portfolio-Fund 1 des Nürnberger Emissionshauses Shedlin Capital AG erfolgte ab dem Jahr 2008. Hierbei investierte der Portfolio-Fund 1 das Geld der Anleger in 15 verschiedene Zielfonds verschiedener Anlageklassen. Hierunter befinden sich Beteiligungen an verschiedenen geschlossenen Fonds, z.B. dem Südafrika 2 Hotelfonds, sowie einem offenen Investmentfonds.
Die Beteiligung des Portfolio-Fund 1 an dem vom Hamburger Emissionshaus MCT aufgelegten Südafrika 2 Fonds stellte sich als Fehlinvestition heraus. Im August letzten Jahres wurde schon bekannt, dass der Mieter der Hotelimmobilie des „Avenue Hotels“, in welchen der Südafrika 2 Fonds investierte, die Queensgate Business Development, insolvent geworden ist. Die fällige Abschlusszahlung für das Geschäftsjahr per Ende Februar 2010 und andere fällige Zahlungen habe die Queensgate nicht geleistet, mit deren Erfüllung sei ebenfalls nicht mehr zu rechnen, sodass es um den Südafrika Fonds nicht gut bestellt ist.
Da sich aber auch andere Zielinvestments des Portfolio-Fund 1 nicht so entwickelt haben, wie dies von der Shedlin Capital AG erwartet wurde, so namentlich der BAC Life Trust Premium 10, der FHH Real Estate 3 und eben der MCT Südafrika 2, wurde der Portfolio-Fund 1 Mitte Februar mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrieb genommen. Nach Angaben der Shedlin Capital hatten diese drei Fonds einen Anteil zwischen 5 und 8 % am Fondsvermögen.

Geschädigte Anleger des Portfolio-Fund 1 der Shedlin Capital sollten deshalb ihre Schadensersatzansprüche von einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, um so ohne Verluste aus der Anlage aussteigen zu können. Wurden Anleger falsch oder unzureichend über die Risiken eines geschlossenen Fonds, der eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken einer solchen (Totalverlustrisiko) darstellt, aufgeklärt, so stellt dies eine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung der Berater dar. Auch wenn das Risiko eines Totalausfalls bei dem Portfolio-Fund 1 der Shedlin Capital AG aufgrund der breiteren Streuung geringer ist, ist dies doch nicht ausgeschlossen. Zudem ist der Portfolio-Fund 1 aus den eben genannten Gründen auch nicht zur Altersvorsorge geeignet anzusehen.

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Quelle
Rechtsanwälte
Dr.Stioll + Kollegen

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